... Mitgestalten, Mitbestimmen, Mitverantworten.
... der größten humanitären Organisation der Welt anzugehören.
... ein Netzwerk von insgesamt 31 Schwesternschaften aus ganz Deutschland zu nutzen, das durch das Wissen, die Erfahrung und die Power von Tausenden von Frauen und Männern in Pflegeberufen getragen wird.
... die Möglichkeit zu haben, sich aktiv an der Gestaltung der Schwesternschaft zu beteiligen. Ob in Projekten, im Beirat oder auch in der Vorstandsarbeit.
... Einfluss nehmen zu können. Auf den jährlichen Mitgliederversammlungen zählt meine Stimme!
Es gibt viele gute Gründe, Rotkreuzschwester zu werden. Einer davon ist es, Mitglied in einer besonderen Verantwortungsgemeinschaft zu sein, in der man füreinander da ist. Das große Plus, das wir unseren Mitgliedern anbieten: eine attraktive Zusatzleistung, nämlich die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz. Denn: Betriebliche Altersvorsorge wird bei uns großgeschrieben. Wir sind eine starke Verantwortungsgemeinschaft; seit jeher ist die soziale Absicherung unsere Mitglieder ein wichtiges Thema. Daher zahlen wir als DRK-Schwesternschaft die Beiträge für Ihre Altersversorgung in die Pensionskasse vom DRK. Die Leistung erhalten Sie.
„Warum Rotkreuzschwester? Darum!“
Wir bieten unseren Mitgliedern ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sofern es sich nicht um unsere eigenen Einrichtungen handelt, haben wir sogenannte Gestellungsverträge mit verschiedenen Einrichtungen im Gesundheitswesen abgeschlossen. Über einen solchen Gestellungsvertrag setzen wir unsere Mitglieder dort ein.
Rotkreuzschwestern und ihre männlichen Kollegen werden eingesetzt in der ambulanten Pflege, der Tages - und Kurzzeitpflege, im betreuten Wohnen, in Kindergärten, im FSJ und Freiwilligendienst, in Pflegeheimen, in Hospizen und in Kliniken und Krankenhäusern.
Unsere Gestellungsfelder sind Einrichtungen im Gesundheitswesen, mit denen unsere Schwesternschaft einen Gestellungsvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag bildet die Rahmenbedingungen und die rechtliche Grundlage für den Einsatz unserer Mitglieder in der jeweiligen Einrichtung.
Unser gemeinsames Anliegen ist eine professionelle Pflege. Mitglied zu sein bedeutet, den Rückhalt einer starken Gemeinschaft zu spüren. Mitglied zu sein heißt auch, der international größten humanitären Organisation anzugehören. Der Vereinszweck unseres freigemeinnützigen Vereins liegt in der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfeleistung von Menschen in Not. Im Fokus der DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. stehen folgende Aufgaben:
Die DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. kann darüber hinaus alle Aufgaben übernehmen, die ihr selbst und ihren Mitgliedern eine kontinuierliche und wirkungsvolle Tätigkeit im Interesse der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ermöglichen.
Die Satzung der DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. regelt die Rechte und Pflichten des Vereins gegenüber den Mitgliedern und umgekehrt sowie die Rechtsvertretungen im Innen- und Außenverkehr.
Satzungsgemäß kann ordentliches Mitglied werden, wer die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“, „Krankenschwester“, „Kinderkrankenschwester“, „Altenpflegerin“ oder „Hebamme“ nachweist und in der Schwesternschaft über die Einführungszeit hinaus tätig ist. Weiterhin, wer in den Vorstand der Schwesternschaft gewählt ist und die Wahl angenommen hat oder durch den Verstand aufgrund besonderer Verbundenheit zur DRK-Schwesternschaft als ordentliches Mitglied benannt wird.
Außerordentliche Mitglieder der Schwesternschaft sind
Ebenso Mitglieder im Ruhestand oder Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Pflege oder in anderer Weise für die Schwesternschaft beruflich tätig sind, ohne die Voraussetzungen nach Absatz IV und V zu erfüllen, soweit sie im Einzelfall durch Beschluss des Vorstandes aufgenommen werden.
Persönlichkeiten, die sich um die Schwesternschaft besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Erfüllen Sie diese Kriterien nicht, sind aber dennoch daran interessiert, die DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. zu unterstützen, so sind Sie uns als Fördermitglied herzlich willkommen.
Voraussetzung Mitgliedschaft
Die DRK-Schwesternschaften können durch Beschluss des Vorstandes Personen als förderndes Mitglied aufnehmen, sofern sie sich den Grundsätzen des Roten Kreuzes und den Prinzipien der DRK-Schwesternschaften verpflichtet fühlen und die Aufgaben der DRK-Schwesternschaften fördern wollen. Die DRK-Schwesternschaften können Persönlichkeiten als Ehrenmitglieder aufnehmen, die sich um die DRK-Schwesternschaften besonders verdient gemacht haben. Voraussetzung ist der Vorschlag durch den Vorstand und der Beschluss der Mitgliederversammlung.